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   OLG Karlsruhe, 05.12.1991 - 1 Ss 49/91   

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OLG Karlsruhe, 05.12.1991 - 1 Ss 49/91 (https://dejure.org/1991,4036)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.12.1991 - 1 Ss 49/91 (https://dejure.org/1991,4036)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Dezember 1991 - 1 Ss 49/91 (https://dejure.org/1991,4036)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1057
  • NStZ 1992, 242
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16

    Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenlieferanten

    Die grundsätzliche Kriegswaffeneigenschaft ergibt sich bereits aus der Anlage Teil B Nr. 29c KWL zum KrWaffG, denn für die Einordnung einer Waffe als Kriegswaffe ist allein die Legaldefinition gemäß § 1 Abs. 1 KrWaffG i. V. m. der Kriegswaffenliste maßgeblich (vgl. BGH NStZ 1997, 552; OLG Karlsruhe NJW 1992, 1057).

    Es kommt schon aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit rechtlich nicht darauf an, ob diese Waffe von regulären Streitkräften noch verwendet wird (vgl. u.a. BVerwGE 61, 24; BGH NStZ 1997, 552; OLG Karlsruhe NJW 1992, 1057).

    Denn von derartigen Gegenständen können die spezifischen Gefahren, die das Kriegswaffenkontrollgesetz mit seinen Kontrollregelungen verhindern will, nicht mehr ausgehen (vgl. BGH NStZ 1997, 552; OLG Karlsruhe NJW 1992, 1057; BayObLG, Beschluss vom 28.7.1978, RReg. 4 St 80/78).

    Die spezifischen Gefahren einer Kriegswaffe können von dieser Waffe daher nicht mehr ausgehen (vgl. oben Ziff. E. IV. 2. sowie BGH NStZ 1997, 552; OLG Karlsruhe NJW 1992, 1057; BayObLG, Beschluss vom 28.7.1978, RReg. 4 St 80/78).

  • OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung/Unfallzusatzversicherung - Leistungsausschluss bei

    Er hätte sich durch Einholung von Auskünften unschwer informieren können (vgl. - für waffenrechtliche Genehmigungserfordernisse - OLG Karlsruhe, NJW 1992, 1057).
  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 580/96

    Heroindeal mit Schußwaffe - § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 25 Abs. 2 StGB, keine

    Auch dort wird nur derjenige Täter erfaßt, der als unmittelbarer Besitzer eine gewisse, jederzeit zu realisierende Herrschaftsmöglichkeit über eine Waffe hat (Steindorf, Waffenrecht 6. Aufl. § 4 Rdn. 4 und 18; BGHSt 26, 12, 15 f.; OLG Karlsruhe NJW 1992, 1057; BT-Drucks. VI/2678 S. 26).
  • OVG Sachsen, 25.09.2023 - 6 B 24/23

    Waffenrecht; Verstoß gegen die Erlaubnispflicht; Gröblichkeit i. S. v. § 5 Abs. 2

    Nach anderer Ansicht ist von einem vermeidbaren Verbotsirrtum auszugehen, wenn der Betroffene irrigerweise eine Erlaubnis nicht für erforderlich hält, und von einem Tatbestandsirrtum nur dann, wenn er in Kenntnis der Erlaubnispflicht irrigerweise die Erteilung der Erlaubnis annimmt und in diesem Sinne das negative Tatbestandsmerkmal "ohne Erlaubnis" als wesentlichen, das Unwerturteil über das Verhalten erst schaffenden Umstand nicht kennt (vgl. Steindorf, Waffenrecht, 11. Auflage 2022, § 52 WaffG Rn. 70 f.; Heinrich in: MüKo zum StGB, 4. Aufl. 2022, § 52 WaffG Rn. 4; vgl. zu vermeidbarem Verbotsirrtum bei Fehlvorstellung über die Erlaubnispflicht auch: BayVGH, Beschl. v. 20. Juli 2020 - 24 ZB 19.1204 -, juris Rn. 16; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18. Oktober 2005 - 1 Ss 49/91 -, NJW 1992, 1057).
  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 606/96

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung wegen fahrlässiger Ausübung der tatsächlichen

    Nach der Rechtsprechung verdrängt § 6 Abs. 3 WaffG insofern die Regeln des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen nicht, weil sonst eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Strafbarkeitslücke für Munition, die Kriegswaffeneigenschaft besitzt, eintreten würde (BGHR WaffG § 52 a Abs. 1 Konkurrenzen 3 und 4; OLG Karlsruhe NStZ 1992, 242 f. [OLG Karlsruhe 05.12.1991 - 1 Ss 49/91] mit Anm. Holthausen).
  • LG Waldshut-Tiengen, 21.01.2013 - 6 Ns 25 Js 5449/10

    Strafzumessung: Voraussetzungen einer Verwarnung mit Strafvorbehalt nach neuem

    Die Kriegswaffeneigenschaft würde nur dann entfallen, wenn die Patrone funktionsuntüchtig geworden wäre, was nicht der Fall war (BGH, NStZ 1997, 552; OLG Karlsruhe, NStZ 1992, 242; BayObLG, NJW 1971, 1375; ebenso die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung: BVerwGE 61, 24).
  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 625/95

    Unerlaubte Einfuhr von vollautomatischen Waffen - Kontrolle von Kriegswaffen -

    Da es demnach an einer anwendbaren Strafvorschrift des Waffengesetzes für die Einfuhr dieser Munition fehlt, kommt insoweit - anders als für die Einfuhr der vollautomatischen Sturmgewehre - eine Verdrängung der einschlägigen Strafvorschrift des § 22 a Abs. 1 Nr. 4, § 3 Abs. 3 KWKG nicht in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1992, 242 f. m. zust. Anm. von Holthausen).
  • VG Berlin, 07.12.2023 - 4 K 319.22

    Kriegswaffenkontrolle: Kriegswaffeneigenschaft von Hohlladungen

    Hieran hat sich - auch wenn die genannte Entscheidung schon vor langer Zeit ergangen ist - in der Sache nichts geändert; die strafrechtliche Rechtsprechung ist ihr ebenso gefolgt wie die Literatur (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 1997 - 1 StR 606/96 - juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 5. Dezember 1991 - 1 Ss 49/91 - juris, nur Leitsatz; vgl. B. Heinrich in Steindorf, Waffenrecht, 11. Auflage 2022, Rn. 2; Heinrich in Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2022, KrWaffG § 22a Rn. 3).
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